AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
RE-ACT e.U. · Mag. Ruth Pauline Wachter · Gramatneusiedl / Wien · Stand: Oktober 2026
Unternehmen.
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des UGB.
Beratungs- und Dienstleistungsvertrag.
Pakete 01 bis 03 zum Fixpreis mit definierten Ergebnisdokumenten, Umsetzung und Absicherung als Monatspauschale. Geschuldet sind die beschriebenen Leistungen und Dokumente, kein wirtschaftlicher Erfolg.
Pakete vor dem Start, 14 Tage netto. Pauschalen monatlich im Voraus. Reisekosten nach Aufwand im Nachhinein.
Überwiegend remote. Vor Ort nach Vereinbarung im Angebot.
Österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Die Bestimmungen im Einzelnen
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Leistungen der RE-ACT e.U. / Mag. Ruth Pauline Wachter („Auftragnehmerin“) gegenüber Unternehmern im Sinne des UGB („Auftraggeber“). Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers, insbesondere Einkaufsbedingungen, werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn die Auftragnehmerin ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichungen gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart sind.
2. Leistungen
Die Auftragnehmerin erbringt Leistungen der Unternehmensberatung in Paketen mit jeweils beschriebenem Leistungsumfang: Ihr Ziel (01), Ihr Risiko (02), Ihr Plan (03), Ihre Umsetzung (04) und Ihre Absicherung (05). Maßgeblich ist die Leistungsbeschreibung im jeweiligen Angebot; was dort nicht enthalten ist, ist nicht geschuldet. Die Pakete 01 bis 03 enden mit der Übergabe des beschriebenen Ergebnisdokuments. Nicht geschuldet ist ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere keine Umsatz-, Margen- oder EBIT-Entwicklung; diese hängt von Entscheidungen und Umsetzung des Auftraggebers sowie von Dritten ab.
3. Vertragsschluss
Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Annahme des Angebots durch den Auftraggeber zustande; E-Mail genügt. Jedes Paket wird einzeln beauftragt. Die Beauftragung eines Pakets verpflichtet nicht zur Beauftragung eines weiteren. Die Leistung der Pakete 01 bis 03 beginnt nach Zahlungseingang und Erfüllung der Mitwirkungspflichten nach Punkt 5; die Pakete 04 und 05 beginnen zum im Angebot vereinbarten Datum.
4. Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich Umsatzsteuer. Die Pakete 01 bis 03 werden mit Vertragsschluss in Rechnung gestellt und sind binnen 14 Tagen ohne Abzug fällig. Die Pakete 04 und 05 werden als Monatspauschale monatlich im Voraus in Rechnung gestellt. Reise- und Nebenkosten für Leistungen vor Ort werden nach tatsächlichem Aufwand gegen Beleg im Nachhinein verrechnet. Für Leistungen an Auftraggeber in anderen EU-Mitgliedstaaten gilt bei gültiger UID-Nummer das Reverse-Charge-Verfahren. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 456 UGB sowie der Ersatz der Betreibungskosten nach § 458 UGB. Eine Aufrechnung gegen Ansprüche der Auftragnehmerin oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
5. Mitwirkung des Auftraggebers, Fristen
Der Auftraggeber stellt die für das jeweilige Paket erforderlichen Unterlagen, Daten, Systemzugänge und Gesprächspartner zeitgerecht zur Verfügung, benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson und trifft die im Paket vorgesehenen Entscheidungen. Die Laufzeit eines Pakets beginnt mit dem Zugang zu den vereinbarten Unterlagen und Daten. Jedes Paket hat eine im Angebot genannte Höchstdauer. Verzögerungen aus der Sphäre des Auftraggebers verlängern diese nicht. Ist die Höchstdauer erreicht, wird das Paket mit dem bis dahin erarbeiteten Stand abgeschlossen und übergeben; eine Verlängerung ist nur nach schriftlicher Vereinbarung und gegen gesondertes Entgelt möglich.
6. Leistungsänderungen
Das in Paket 01 festgelegte und vom Auftraggeber freigegebene Zielbild ist Grundlage aller folgenden Pakete. Eine Änderung des Zielbilds nach Freigabe ist ein neuer Auftrag, kein Bestandteil eines laufenden Pakets. Erweiterungen des Leistungsumfangs – etwa zusätzliche Einheiten, Standorte oder Präsentationen – bedürfen der schriftlichen Vereinbarung vor Erbringung und werden zu den im Angebot genannten Konditionen verrechnet. Leistungen, die nicht vorher vereinbart wurden, werden nicht erbracht und nicht verrechnet.
7. Leistungsort und Format
Die Leistungen werden überwiegend remote erbracht, in der Regel per Videokonferenz; Gespräche werden nicht aufgezeichnet und nicht automatisch transkribiert. Leistungen vor Ort – insbesondere Arbeitssitzungen, Interviews, Lenkungsausschüsse und die Begleitung der Umstellung – werden im Angebot nach Art und Umfang vereinbart. Reisezeit wird nicht gesondert verrechnet. Kurzfristige Absagen vereinbarter Vor-Ort-Termine durch den Auftraggeber lassen bereits angefallene Reisekosten unberührt.
8. Umsetzung als externe Chief Transformation Officer (Paket 04 und 05)
Das Mandat setzt den Abschluss von Paket 03 voraus. Berichtslinie, Entscheidungsrechte und Umfang der Präsenz werden vor Beginn schriftlich vereinbart; ohne diese Vereinbarung beginnt das Mandat nicht. Soll die Auftragnehmerin eine Organfunktion übernehmen, erfolgt die Bestellung gesondert nach den dafür geltenden gesetzlichen und gesellschaftsrechtlichen Regeln; der Auftraggeber sorgt für eine angemessene D&O-Versicherung, die die Auftragnehmerin einschließt. Spezialisten, Lieferanten und Integratoren beauftragt der Auftraggeber direkt; die Auftragnehmerin steuert sie im Rahmen des Mandats, haftet aber nicht für deren Leistungen. Für Paket 04 beträgt die Mindestlaufzeit neun Monate; danach ist das Mandat von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündbar. Paket 05 (Absicherung) setzt den Abschluss von Paket 04 voraus; Laufzeit und Kündigungsfrist richten sich nach der Vereinbarung im Angebot (mangels abweichender Vereinbarung monatlich kündbar zum Monatsende). Für Monate, in denen die Auftragnehmerin die Leistung nicht erbringt, wird keine Pauschale verrechnet; angebrochene Monate werden anteilig abgerechnet.
9. Vorzeitige Beendigung
Nach Abschluss eines Pakets steht es dem Auftraggeber frei, kein weiteres zu beauftragen. Bricht der Auftraggeber ein laufendes Paket ab, bleibt das Entgelt geschuldet; der bis dahin erarbeitete Stand wird übergeben. Kann die Auftragnehmerin ein begonnenes Paket aus Gründen in ihrer Sphäre nicht fertigstellen, wird der nicht erbrachte Anteil rückerstattet oder die Leistung nach Wegfall des Grundes nachgeholt – nach Wahl des Auftraggebers.
10. Unterlagen und Rechte
Mit vollständiger Bezahlung des jeweiligen Pakets erhält der Auftraggeber das Eigentum an den übergebenen Ergebnisdokumenten sowie das zeitlich und örtlich unbeschränkte Recht, diese innerhalb seines Unternehmens (einschließlich verbundener Unternehmen) sowie gegenüber seinen Organen, Eigentümern, Investoren und Finanzierern zu verwenden. Das Modell, die Methoden, Vorlagen und Werkzeuge sowie die Arbeitsnotizen der Auftragnehmerin bleiben deren geistiges Eigentum; eine Weitergabe an Dritte oder eine Veröffentlichung bedarf ihrer Zustimmung.
11. Vertraulichkeit
Beide Seiten behandeln alle Informationen aus der Zusammenarbeit vertraulich – während und zeitlich unbegrenzt nach der Vertragslaufzeit. Vor dem Zugang zu Unterlagen und Systemen schließen die Parteien eine Vertraulichkeitsvereinbarung. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder deren Offenlegung gesetzlich geboten ist. Die Auftragnehmerin darf den Auftraggeber nur mit dessen Zustimmung als Referenz nennen.
12. Unabhängigkeit
Die Auftragnehmerin ist nicht exklusiv tätig; ein Mandat nach Paket 04 führt sie jedoch nur eines zur Zeit.
13. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung. Soweit die Auftragnehmerin im Auftrag auf Systeme oder Datenräume des Auftraggebers zugreift, schließen die Parteien bei Bedarf eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
14. Haftung
Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt für Personenschäden sowie für Schäden aus Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Bei schlicht grober Fahrlässigkeit ist die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen und der Höhe nach auf das Nettohonorar des betroffenen Pakets – bei den Paketen 04 und 05 auf drei Monatspauschalen – begrenzt. Die Auftragnehmerin haftet nicht für unternehmerische Entscheidungen des Auftraggebers, für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Unterlagen und Daten sowie für Leistungen Dritter, die der Auftraggeber beauftragt hat. Schadenersatzansprüche (ausgenommen aus Vorsatz, krass grober Fahrlässigkeit oder Personenschäden) sind binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen.
15. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Wien.
16. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform; E-Mail genügt. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Vertragssprache ist Deutsch; englische Fassungen dienen der Information.